Anfrage zu Ausgleichsmaßnahmen Lutra-Wildau
Sehr geehrter Herr Landrat Loge,
durch die Erweiterung des Hafengeländes in Königs Wusterhausen wurde die Lutra GmbH
ausgleichpflichtig. Hierzu wurde am 8.2.2003 zwischen der Gemeinde Wildau und der Lutra
GmbH ein Städtebaulichen Vertrag sowie ein konkretisierender Durchführungsvertrag
geschlossen, wobei die Ausführung bzw. Vergabe der Maßnahmen der Lutra GmbH
obliegt/oblag. Am 25.4.2006 erfolgte eine der Verträge. Die Genehmigung der Maßnahmen
und deren Kontrolle erfolgt/e durch die UNB des Landkreises Dahme-Spreewald.
Aufgrund einer Bürgeranfrage möchte ich folgende Fragen an Sie richten:
1. Wurden alle 2003/2006 vertraglich vereinbarten Maßnahmen bis zum heutigen
Zeitpunkt entsprechend der UNB-Genehmigung ausgeführt?
2. Wenn (1) nein, welche Maßnahmen sind noch offen und wovon ist deren Fertigstellung
abhängig?
3. Gab es im Bereich der Dahmewiesen Veränderungen bei Maßnahmen bzw.
Abweichungen hinsichtlich Art/Umfang?
4. Wenn (3) ja, auf welcher rechtlichen Basis wurde diesen Veränderungen bzw.
Abweichungen durch die UNB zugestimmt?
Mit freundlichen Grüßen
Jonas Reif