Kategoriearchiv: PRESSE

Einigung mit Krankenkassen zur Finanzierung des Rettungsdienstes bisher nicht geglückt

4. Mai 2026

Presseinformation des LK Dahme-Spreewald

„Das Agieren der Krankenkassen auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger in diesem Prozess lässt uns sprachlos zurück. UBL-Fraktion des LDS schließt sich den Worten von Landrat Herzberger an.“ (Frank Selbitz, Fraktionsvorsitzender UBL-LDS)

Einigung mit Krankenkassen zur Finanzierung des Rettungsdienstes bisher nicht geglückt
Die Verhandlungen zwischen dem Landkreis Dahme-Spreewald und den gesetzlichen
Krankenkassen über die Finanzierung der bodengebundenen Rettungsdienstleistungen sind
ohne Einigung beendet worden.
Der Landkreis dankt ausdrücklich dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und
gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Brandenburg, das sich in den vergangenen
Wochen intensiv um eine Moderation und Annäherung der Positionen bemüht hat. Diese
Bemühungen blieben jedoch bisher ohne Erfolg.
Trotz intensiver Gespräche, zuletzt am 27. April 2026 in Berlin, und umfangreicher
Nacharbeiten und Zugeständnisse trotz schwieriger Haushaltslage des Landkreises konnte bis
zum heutigen Tage kein tragfähiger Kompromiss erzielt werden. Der Landkreis hatte im
Nachgang der Gespräche substanzielle Anpassungen an der Kosten- und Leistungsrechnung
(KLR) vorgenommen. Diese betrafen insbesondere die Streichung von Wagniszuschlägen
sowie eine differenzierte Überarbeitung der internen Leistungsverrechnung. Zudem wurden
Kostenentwicklungen nachvollziehbar fortgeschrieben und prognostizierte Überdeckungen
sachgerecht in die Folgejahre übertragen.
Die überarbeiteten Kalkulationsgrundlagen wurden den Krankenkassen mit dem Ziel einer
einvernehmlichen Lösung zur Verfügung gestellt und erläutert. Diese lehnten die
Krankenkassen trotz eines Zugehens des Landkreises Dahme-Spreewald auf die
Krankenkassen und einem Kompromissvorschlag in Höhe eines Finanzvolumens von mehreren
Millionen Euro zu Gunsten der Krankenkassen, ab.
Landrat Sven Herzberger erklärt hierzu:
„Wir haben in den vergangenen Wochen erhebliche Anstrengungen unternommen, um mit
den Krankenkassen einen Kompromiss zu erarbeiten, der trotz aller Belastungen am Ende
den Versand von Gebührenbescheiden an Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises
verhindert und tragfähig sein kann. Leider ist es nicht gelungen, auf dieser Grundlage zu
einer gemeinsamen Verständigung zu kommen. Das Agieren der Krankenkassen auf dem
Rücken der Bürgerinnen und Bürger in diesem Prozess lässt mich sprachlos zurück.“
Da der Landkreis Dahme-Spreewald eine gültige Gebührensatzung für die Inanspruchnahme
der Leistungen des bodengebundenen Rettungsdienstes hat, besteht die rechtliche
Verpflichtung des Landkreises, diese geltende Gebührensatzung umzusetzen.
Der Landkreis sieht sich daher gezwungen, in der nächsten Woche den Versand von
Gebührenbescheiden an Bürgerinnen und Bürger für die Inanspruchnahme von
bodengebundenen Rettungsdienstleistungen vorzubereiten. Diese richten sich dann an die
jeweiligen Gebührenschuldnerinnen und -schuldner.
Gebührenbescheide für Rettungsdiensteinsätze sind von den Bürgerinnen und Bürgern zur
Kostenübernahme bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse einzureichen. Unabhängig davon ist
Gebührenschuldner (Bürger) zunächst selbst verpflichtet den Gebührenbescheid zu begleichen. Eine unmittelbare Abrechnung zwischen Landkreis und Krankenkasse erfolgt aufgrund der gescheiterten Verhandlungen mit den Krankenkassen nicht. Die Kreisverwaltung wird in der kommenden Woche für die Bürgerinnen und Bürger hierzu extra eine Homepage mit wichtigen Informationen sowie eine Hotline einrichten.
„Rückblickend ist bei mir als Landrat des Landkreises der Eindruck entstanden, dass die Krankenkassen im gesamten Verhandlungsprozess mit uns als einem Flächenlandkreis, bisher nicht ernsthaft an einer konstruktiven Lösung interessiert waren. Ich bedauere ausdrücklich, dass wir bis heute keine einvernehmliche Lösung mit den Krankenkassen erreichen konnten, die die unmittelbare Belastung der Bürgerinnen und Bürger vermeiden würde. Unser Ziel war es stets und bleibt es auch weiter, eine für alle Beteiligten tragfähige und für die Bürgerinnen und Bürger möglichst schonende Regelung zu finden“, so Herzberger abschließend.

Nachtrag am 6. Mai 2026

Eine Information des Landrates an den Kreistag:
ich möchte Sie auf diesem Wege darüber informieren, dass nachdem die Verhandlungen zwischen dem Landkreis Dahme-Spreewald, den gesetzlichen Krankenkassen und dem Gesundheitsministerium am vergangenen Donnerstag ergebnislos gescheitert waren, am gestrigen 5. Mai 2025, die Gespräche aufgrund einer kurzfristigen Einladung der Krankenkassen wieder aufgenommen wurden.
Wir haben gute und intensive Gespräche geführt. Aber wir sind noch nicht am Ende. Eine Einigung ist noch nicht erreicht, auch wenn die Gespräche besser gelaufen sind, als ich es erwartet hätte. Jedenfalls gibt es eine Annäherung in der Frage der Finanzierung des Rettungsdienstes.
Das gestrige Gespräch hat den Eindruck bei mir hinterlassen, dass bei den Krankenkassen doch die Bereitschaft besteht, noch zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. Diese muss aber eine Lösung sein, welche die Bürgerinnen und Bürger nicht zusätzlich belastet. Solange diese Chance ernsthaft besteht, werden wir den Dialog nochmals fortsetzen und zunächst keine Gebührenbescheide an Bürgerinnen und Bürger versenden.

Wir beabsichtigen, noch in dieser Woche erneut zusammenzukommen.

Ich werde Sie über den Fortgang informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Sven Herzberger
Landrat

 

© Symbolbild Adobe Stock

 

Haushaltssicherung heißt Verantwortung – nicht Verwaltung des Stillstands

15. Februar 2026

Der Landkreis steht vor einer finanziellen Entwicklung, die bei unverändertem Kurs unweigerlich in eine dauerhafte strukturelle Überschuldung führt. Die vorliegende Erwiderung der Kämmerei beschreibt zahlreiche Einzelmaßnahmen, bleibt aber in ihrer Grundhaltung defensiv und vermeidet die entscheidenden Strukturentscheidungen.

Haushaltssicherung ist kein Selbstzweck und kein formaler Akt zur Genehmigungsfähigkeit. Sie ist ein Instrument, um künftige Generationen vor politischer und finanzieller Handlungsunfähigkeit zu schützen. Dafür braucht es mehr als „abgewogene Ansätze“ – es braucht klare Prioritäten und echte Einschnitte an den richtigen Stellen.

Personal: Der zentrale Hebel wird nicht genutzt

Der größte Ausgabenblock des Landkreises sind die Personalkosten. Die Kämmerei verweist auf Deckelungen, Prüfverfahren und pauschale Minderansätze. Das ist Verwaltung des Mangels, keine Konsolidierung.

Unsere Forderungen:

  • Eine verbindliche, externe Organisations- und Aufgabenuntersuchung für die gesamte Kreisverwaltung – nicht irgendwann, sondern sofort.
  • Jede Aufgabe ist ergebnisoffen zu prüfen: Pflichtumfang, Bearbeitungstiefe, Notwendigkeit.
  • Keine automatische Wiederbesetzung freiwerdender Stellen. Nicht „prüfen“, sondern begründen müssen, warum eine Stelle weiterhin erforderlich ist.
  • Verbindliche Personalfolgenabschätzungen bei Digitalisierung: Wo Prozesse automatisiert werden, müssen Stellen perspektivisch entfallen oder umgewidmet werden.

Personalabbau bedeutet nicht Entlassung. Er bedeutet Umbau, Umverteilung und Verzicht auf weiteres Anwachsen eines Apparates, den wir uns langfristig nicht mehr leisten können.

Pflichtaufgaben sind kein Freibrief für maximale Ausgaben

Immer wieder wird argumentiert, Einsparungen seien wegen gesetzlicher Pflichtaufgaben kaum möglich. Das greift zu kurz.

Pflichtaufgaben definieren das „Ob“, nicht das „Wie“.

Unsere Forderungen:

  • Systematische Überprüfung aller Pflichtaufgaben auf:
    • Organisation
    • Servicelevel
    • interne Prüfschritte
    • Berichtstiefen
  • Reduktion übererfüllter Standards („Goldplating“), wo rechtlich zulässig.
  • Klare politische Festlegung, welches Leistungsniveau der Landkreis sich realistisch leisten kann.

Wer jede Pflichtaufgabe automatisch maximal auslegt, entscheidet sich faktisch gegen Haushaltssicherung.

Investitionen: Folgekosten endlich ehrlich rechnen

Der Landkreis investiert viel – insbesondere im Bildungsbereich. Das ist grundsätzlich richtig. Aber Investitionen sind keine Einmalentscheidungen, sondern dauerhafte Kostenverpflichtungen.

Unsere Forderungen:

  • Priorisierung aller Investitionen nach 20-Jahres-Folgekosten, nicht nach politischer Dringlichkeit.
  • Zeitliche Streckung oder Streichung von Projekten mit hohem Personal- und Unterhaltsbedarf, sofern keine zwingende rechtliche Verpflichtung besteht.
  • Keine neuen freiwilligen Investitionen, solange die dauernde Leistungsfähigkeit nicht gesichert ist.

Haushaltsdisziplin beginnt nicht beim Bauen, sondern beim Betrieb danach.

Digitalisierung und KI: Sparinstrument statt Zusatzbelastung

Digitalisierung wird häufig als Zukunftsversprechen benannt, entfaltet aber ohne Konsequenzen keine Sparwirkung.

Unsere Forderungen:

  • Digitalisierung nur dort, wo sie nachweislich Prozesse vereinfacht und Personal bindet oder freisetzt.
  • Verzicht auf Digitalisierung als Parallelstruktur („alt + neu“).
  • Einsatz moderner Automatisierung und KI bei Standardverfahren – mit klarer Zielgröße für Personalreduktion oder Umwidmung.

Digitalisierung ohne organisatorische Konsequenzen ist teuerer Stillstand.

Interkommunale Zusammenarbeit konsequent ausbauen

Nicht jede Aufgabe muss in jedem Landkreis vollständig vorgehalten werden.

Unsere Forderungen:

  • Verpflichtende Prüfung gemeinsamer Lösungen mit Nachbarlandkreisen bei:
    • IT
    • Vergabe
    • Spezialverwaltungen
    • Fachverfahren
  • Politische Zielvorgabe: keine doppelten Strukturen ohne zwingenden Grund.

Kooperation ist kein Verlust von Souveränität, sondern ein Gewinn an Effizienz.

Haushaltsklarheit statt Haushaltskosmetik

Die Erwiderung der Kämmerei zielt stark auf formale Genehmigungsfähigkeit. Das reicht nicht mehr.

Unsere Forderungen:

  • Ehrliche Darstellung der strukturellen Defizite.
  • Klare Konsolidierungsziele mit überprüfbaren Zeitachsen.
  • Keine Verschiebung von Problemen in Sonderhaushalte, Rückstellungen oder die Zukunft.
  • Ein Haushalt, der nur heute genehmigungsfähig ist, aber morgen kollabiert, ist politisch verantwortungslos.

Fazit

Der Landkreis hat kein kurzfristiges Liquiditätsproblem, sondern ein strukturelles Organisations- und Steuerungsproblem.

Halbherzige Einsparungen, Prüfaufträge ohne Konsequenzen und zeitliche Verschiebungen werden uns nicht retten – sie verlängern lediglich den Weg in die Überschuldung.

Haushaltssicherung heißt:

  • Priorisieren
  • Verzichten
  • Umbauen
  • Handeln – jetzt

Alles andere überlässt die Rechnung kommenden Generationen. Und das können wir uns nicht mehr leisten.

Faktencheck: „Der Weg der Geldspenden für die Stadt Golßen“

8. August 2025

Ein Auszug aus der Lausitzer Rundschau vom 8. August 2025

Die Lausitzer Rundschau berichtet heute über das, was von manchen als „Hexenjagd“ der SPD gegen die parteilose Golßener Bürgermeisterin Andrea Schulz (UBL) bezeichnet wird:

„Wie der Amtsdirektor des Amtes Unterspreewald, Marco Kehling, erklärt, gehen die Spenden für das Stadtfest in der Kämmerei ein und werden dann an den Veranstalter des Stadtfestes weitergegeben – auch für eine öffentliche Danksagung. „Die Bürgermeisterin hat hier keine Möglichkeit, zu entscheiden, ob Spenden angenommen werden oder nicht. Eine Bürgermeisterin gibt keine Spenden frei. Das ist technisch so nicht vorgesehen. Deshalb brauchen wir als Verwaltung diesbezüglich zukünftig eine Richtlinie, die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wird“, äußert sich Kehling. Bisher nehme die Verwaltung Spenden an und filtere nicht nach Namen oder Gesinnung.

Unabhängig davon findet das Golßener Stadtfest wie geplant am Freitag und Samstag im Schlosspark statt. „Lasst uns das Stadtfest feiern, wie es sich die Golßener verdient haben“, appelliert Bürgermeisterin Schulz.“

* Anmerkung der Redaktion: Die Kämmerei befindet sich im Amt Unterspreewald, die Stadt Golßen hat keine eigene Kämmerei

Bild: LR-Online vom 8. August 2025

Frage zum Spreewerk Lübben

22. Juli 2025

Dringlichkeitsvorlage zum Kreistag am 23.07.2025

Betreff: Spreewerk Lübben

Beschlusstext:
Der Kreistag beauftragt den Landrat, bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu erwirken, dass die gegenwärtige Produktion von Munition/Munitionsteilen im Spreewerk Lübben bis zur finalen Prüfung durch die Genehmigungsbehörde gestoppt wird.

Begründung des Sachverhalts:
Recherchen zum Spreewerk ergaben, dass das Spreewerk Lübben ohne eine benannte Genehmigung aktuell in die Produktion von Munitionsteilen eingestiegen ist:
Seitens des Landkreises wurde ebenfalls, auf Nachfrage, mitgeteilt, dass bisher keine Beteiligung an einem solchen Genehmigungsverfahren angefordert wurde.

Begründung der Dringlichkeit:
Somit besteht aktuell dringender Handlungsbedarf, diese, scheinbar ohne Genehmigung, laufende Produktion von Munition/Munitionsteilen zu stoppen.

Ergebnis im Kreistag LDS am 23.7.2025:
bei 15 JA und 25 NEIN, sowie 8 Enthaltungen abgelehnt ….

 

 

Verwaltung verweigert Vorlage des Haushaltsplanentwurfs für 2024 für die Stadt Golßen

16. Februar 2024

Pressemitteilung der UBL Golßen

In der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Golßen stand in diesem Jahr bereits zweimal die Beratung zum Haushalt 2024 auf der Tagesordnung. Doch zu einer Beschlussfassung kam es nicht und ist auch nicht für die kommende Sitzung am 26. Februar 2024 absehbar.

Der Grund: Den Stadtverordneten wird kein vollständiger Haushaltsplan vorgelegt, mit der Begründung, dass der Entwurf mit den bisher vorliegenden Zahlen „als rechtswidrig“ einzustufen wäre. 

Der von der UBL geforderte vollständige Entwurf wurde von der Verwaltung verweigert, weil „der Aufwand für die komplette Erstellung des „Papierhaushaltes“ inklusive Vorbericht … in keinem Verhältnis zur Erarbeitung der Haushaltspläne für die übrigen Gemeinden steht.“ (Zitat der stellvertretenden Kämmerin).  Wir sagen: Auch die Größe der Stadt Golßen und die von der Stadt Golßen zu zahlende Amtsumlage, um diese Verwaltung zu finanzieren steht in keinem Verhältnis zu der Größe und dem finanziellen Anteil der übrigen neun Gemeinden des Amtes!

 

Nachdem innerhalb von zwei Wochen eine zweite Sitzung zur Haushaltsberatung einberufen wurde, in der Hoffnung nun mit einem vollständigen Haushaltsentwurf arbeiten zu können, setzte sich die UBL-Fraktion mit dem mageren Zahlenwerk und den Haushaltsplänen der Vorjahre auseinander und brachte als einzige Fraktion eine lange Liste an ernstzunehmenden Vorschlägen zur Haushaltskonsolidierung mit in die Sitzung. 

 

Das Ergebnis ist ernüchternd – die Verwaltung legte zu dieser eigens zur Haushaltsberatung einberufenen Sondersitzung am 12. Februar 2024 weder neue Unterlagen, einen Haushaltsentwurf noch Vorschläge zur Haushaltssicherung vor und es kam noch schlimmer: Alle Vorschläge der UBL-Fraktion, die unter anderem dazu führen sollten, dass wir noch im Februar einen genehmigungsfähigen Haushalt bekommen und trotzdem an den freiwilligen Aufgaben, wie Bibliothek, Schwimmbad, Funktionsgebäude für den Sportplatz, Vereinsförderung und Stadtfest festhalten können, wurden von der Verwaltung abgelehnt ohne ernsthaft geprüft worden zu sein und ohne, dass die Stadtverordnetenversammlung die ablehnenden Argumente überprüfen konnte. 

 

Damit bleibt die Stadt Golßen leider weiter in der vorläufigen Haushaltsführung.

 

Auch bleibt festzuhalten, dass das Problem vor dem die Stadt Golßen steht, kein finanzielles Problem ist, denn die Einnahmesituation der Stadt ist gut. Ursache ist vielmehr ein Investitionsstau, der durch die nicht erfolgte Umsetzung der in den letzten Jahren geplanten Baumaßnahmen entstanden ist. Eine einzige Maßnahme – der Außenbereich der Schule – wurde umgesetzt. Alle anderen Baumaßnahmen, auch die, für die bereits beantragte Fördermittel in Aussicht gestellt wurden, wurden schlichtweg nicht umgesetzt und von Jahr zu Jahr verschoben. Jetzt stehen wir vor einem Berg Baumaßnahmen, die natürlich nicht alle mit einem Haushalt finanzierbar sind und auch gar nicht in einem Jahr umgesetzt werden könnten. Zusätzlich sind uns mehrere hunderttausend Euro Fördermittel verloren gegangen. Wer für diesen Schaden zur Verantwortung gezogen werden muss, werden wir prüfen lassen.

 

Fakt ist, mit dieser Art der Verwaltungsführung können wir nicht zufrieden sein, können wir uns nicht zufrieden geben, wenn uns unsere Stadt am Herzen liegt.

 

Nur ein Neuanfang mit einer eigenen Verwaltung kann die Stadt Golßen noch retten!