Einigung mit Krankenkassen zur Finanzierung des Rettungsdienstes bisher nicht geglückt

4. Mai 2026

Presseinformation des LK Dahme-Spreewald

„Das Agieren der Krankenkassen auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger in diesem Prozess lässt uns sprachlos zurück. UBL-Fraktion des LDS schließt sich den Worten von Landrat Herzberger an.“ (Frank Selbitz, Fraktionsvorsitzender UBL-LDS)

Einigung mit Krankenkassen zur Finanzierung des Rettungsdienstes bisher nicht geglückt
Die Verhandlungen zwischen dem Landkreis Dahme-Spreewald und den gesetzlichen
Krankenkassen über die Finanzierung der bodengebundenen Rettungsdienstleistungen sind
ohne Einigung beendet worden.
Der Landkreis dankt ausdrücklich dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und
gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Brandenburg, das sich in den vergangenen
Wochen intensiv um eine Moderation und Annäherung der Positionen bemüht hat. Diese
Bemühungen blieben jedoch bisher ohne Erfolg.
Trotz intensiver Gespräche, zuletzt am 27. April 2026 in Berlin, und umfangreicher
Nacharbeiten und Zugeständnisse trotz schwieriger Haushaltslage des Landkreises konnte bis
zum heutigen Tage kein tragfähiger Kompromiss erzielt werden. Der Landkreis hatte im
Nachgang der Gespräche substanzielle Anpassungen an der Kosten- und Leistungsrechnung
(KLR) vorgenommen. Diese betrafen insbesondere die Streichung von Wagniszuschlägen
sowie eine differenzierte Überarbeitung der internen Leistungsverrechnung. Zudem wurden
Kostenentwicklungen nachvollziehbar fortgeschrieben und prognostizierte Überdeckungen
sachgerecht in die Folgejahre übertragen.
Die überarbeiteten Kalkulationsgrundlagen wurden den Krankenkassen mit dem Ziel einer
einvernehmlichen Lösung zur Verfügung gestellt und erläutert. Diese lehnten die
Krankenkassen trotz eines Zugehens des Landkreises Dahme-Spreewald auf die
Krankenkassen und einem Kompromissvorschlag in Höhe eines Finanzvolumens von mehreren
Millionen Euro zu Gunsten der Krankenkassen, ab.
Landrat Sven Herzberger erklärt hierzu:
„Wir haben in den vergangenen Wochen erhebliche Anstrengungen unternommen, um mit
den Krankenkassen einen Kompromiss zu erarbeiten, der trotz aller Belastungen am Ende
den Versand von Gebührenbescheiden an Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises
verhindert und tragfähig sein kann. Leider ist es nicht gelungen, auf dieser Grundlage zu
einer gemeinsamen Verständigung zu kommen. Das Agieren der Krankenkassen auf dem
Rücken der Bürgerinnen und Bürger in diesem Prozess lässt mich sprachlos zurück.“
Da der Landkreis Dahme-Spreewald eine gültige Gebührensatzung für die Inanspruchnahme
der Leistungen des bodengebundenen Rettungsdienstes hat, besteht die rechtliche
Verpflichtung des Landkreises, diese geltende Gebührensatzung umzusetzen.
Der Landkreis sieht sich daher gezwungen, in der nächsten Woche den Versand von
Gebührenbescheiden an Bürgerinnen und Bürger für die Inanspruchnahme von
bodengebundenen Rettungsdienstleistungen vorzubereiten. Diese richten sich dann an die
jeweiligen Gebührenschuldnerinnen und -schuldner.
Gebührenbescheide für Rettungsdiensteinsätze sind von den Bürgerinnen und Bürgern zur
Kostenübernahme bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse einzureichen. Unabhängig davon ist
Gebührenschuldner (Bürger) zunächst selbst verpflichtet den Gebührenbescheid zu begleichen. Eine unmittelbare Abrechnung zwischen Landkreis und Krankenkasse erfolgt aufgrund der gescheiterten Verhandlungen mit den Krankenkassen nicht. Die Kreisverwaltung wird in der kommenden Woche für die Bürgerinnen und Bürger hierzu extra eine Homepage mit wichtigen Informationen sowie eine Hotline einrichten.
„Rückblickend ist bei mir als Landrat des Landkreises der Eindruck entstanden, dass die Krankenkassen im gesamten Verhandlungsprozess mit uns als einem Flächenlandkreis, bisher nicht ernsthaft an einer konstruktiven Lösung interessiert waren. Ich bedauere ausdrücklich, dass wir bis heute keine einvernehmliche Lösung mit den Krankenkassen erreichen konnten, die die unmittelbare Belastung der Bürgerinnen und Bürger vermeiden würde. Unser Ziel war es stets und bleibt es auch weiter, eine für alle Beteiligten tragfähige und für die Bürgerinnen und Bürger möglichst schonende Regelung zu finden“, so Herzberger abschließend.

Nachtrag am 6. Mai 2026

Eine Information des Landrates an den Kreistag:
ich möchte Sie auf diesem Wege darüber informieren, dass nachdem die Verhandlungen zwischen dem Landkreis Dahme-Spreewald, den gesetzlichen Krankenkassen und dem Gesundheitsministerium am vergangenen Donnerstag ergebnislos gescheitert waren, am gestrigen 5. Mai 2025, die Gespräche aufgrund einer kurzfristigen Einladung der Krankenkassen wieder aufgenommen wurden.
Wir haben gute und intensive Gespräche geführt. Aber wir sind noch nicht am Ende. Eine Einigung ist noch nicht erreicht, auch wenn die Gespräche besser gelaufen sind, als ich es erwartet hätte. Jedenfalls gibt es eine Annäherung in der Frage der Finanzierung des Rettungsdienstes.
Das gestrige Gespräch hat den Eindruck bei mir hinterlassen, dass bei den Krankenkassen doch die Bereitschaft besteht, noch zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. Diese muss aber eine Lösung sein, welche die Bürgerinnen und Bürger nicht zusätzlich belastet. Solange diese Chance ernsthaft besteht, werden wir den Dialog nochmals fortsetzen und zunächst keine Gebührenbescheide an Bürgerinnen und Bürger versenden.

Wir beabsichtigen, noch in dieser Woche erneut zusammenzukommen.

Ich werde Sie über den Fortgang informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Sven Herzberger
Landrat

 

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