Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsplans des Landkreises Dahme-Spreewald für die Jahre 2021 und 2022

2. Januar 2021

Fraktion UBL/FW/FWKW

Sehr geehrter Herr Landrat,
sportlich, sportlich, was Sie den Kreistagsmitgliedern abverlangten. Am 23.11.2020 erhielten wir den Entwurf des HH-Planes (in Papierform), um bereits in der darauf folgenden Woche in den Sitzungen der Ausschüsse die Meinungen, Hinweise und Anregungen aus den Fraktionen diskutieren zu können.
Dadurch waren die fraktionell langfristig abgestimmten Termine, so auch unsere Fraktionsklausur zum HH-Plan-Entwurf, Makulatur.
Nicht jeder der im Ehrenamt tätigen Kreistagsmitglieder fand in diesem Zeitrahmen die Möglichkeit die ca. 1.500 Seiten des Entwurfs, sowie die Anlagen sich anzuschauen und zu werten. Von der Möglichkeit, sich innerhalb der Fraktion ein Meinungsbild zu verschaffen, um im Wesentlichen eine abgestimmte Position zu vertreten, konnte (leider) ohnehin in diesem Zeitfenster nicht gesprochen werden.
Trotzdem fanden wir einen Termin mit dem Kämmerer, Herrn Klein, dem wir für die Erläuterungen und die Beantwortung unserer Anfragen und Aufnahme unserer Hinweise ausdrücklich danken.
Das sei vorweg angemerkt, wenn eine gewohnt inhaltsreiche, sach- und fachorientierte Stellungnahme Ihnen diesmal im vorgesehenen Zeitfenster der Fraktionsstellungnahme nicht zugearbeitet werden konnte, bitten wir Sie um Verständnis.

Der Haushalt auf einen Blick – Stellungnahme zur Begründung der Vorlage

„Für das Jahr 2021 wird von einem deutlichen Anstieg der Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 22,6 Mio. Euro ausgegangen.“ (Seite 2) Diese (kreislicherseits erfreuliche) Entwicklung setzt sich in 2022 mit einem positiven Saldo von ca. 388.000 Euro fort.

Erstaunt nehmen wir zur Kenntnis, dass Sie „Weitere erhebliche Einnahmesteigerungen gegenüber der ursprünglichen mittelfristigen Planung mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 ergeben sich u. a. …durch höhere Erträge bei den Benutzungsgebühren für Rettungsdienstleistungen…“ anführen.

Sollte dies wirklich so sein, dass die Benutzungsgebühren für Rettungsdienstleistungen nicht nur die Leistungen für die Vorsorge, Bereitstellung und Nutzung für den Leistungsfall erbringen, sondern darüber hinaus dazu dienen, dem Kreishaushalt Finanzmittel zufließen zu lassen, erbitten wir eine Würdigung und Begründung dieses Sachverhaltes. 

Der Hebesatz der Kreisumlage wurde unter Berücksichtigung der sinkenden Steuereinnahmen und dem damit verbundenen höheren Finanzbedarf der kreisangehörigen Kommunen (vgl. Vorbericht Seite 25ff) für das Jahr 2021 – gegenüber der Nachtragsplanung – um drei Prozentpunkte auf 35% abgesenkt. Für das Jahr 2022 wird der Hebesatz zunächst auf 39% der Umlagegrundlagen der Städte und Gemeinden angehoben. Durch diese Anhebung würden sich die Erträge aus der Kreisumlage im Jahr 2022 gegenüber dem Jahr 2021 allerdings um ca. 300 Tsd. Euro verringern.

Jedoch führt dies zu einer absoluten Steigerung für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden von 11,07 Mio. € in 2021 und dto. Fast in gleicher Höhe in 2022. Vor dem Hintergrund, dass im Ergebnis der Corona-Pandemie ein schwerer Einbruch der Weltwirtschaft auch auf die finanziell zur Verfügung stehenden Mittel der kreisangehörigen Kommunen durchschlagen wird und in diesen der finanzielle Handlungsspielraum sich weiter einengen wird, stellen wir den

Antrag 1

Die Kreisumlage für 2021 auf 33,0 Prozent festzulegen.

Antrag 2

Die Kreisumlage für 2022 auf 35,0 Prozent festzulegen.

Dies ermöglicht stark von der Kreisumlage betroffenen Städten und Gemeinden, selbst aktiv finanzielle Mittel für die Entwicklung Ihrer Stadt bzw. Gemeinde einsetzen zu können.
Andererseits partizipieren nicht alle Städte und Gemeinden von dieser Absenkung von zwei Prozent, die sich bei ca. 6,5 Mio. € bewegen wird.
Diesen Städten und Gemeinden sollen die guten Erfahrungen des Kreisstrukturfonds nützen, die durch den Kreis zielgerichtet ausgereichten Mittel erhöht werden.

Antrag 3

Der Kreisstrukturfonds wird für das Jahr 2021 auf 5 Mio. € aufgestockt.

Antrag 4

Der Kreisstrukturfonds wird für das Jahr 2022 auf 5 Mio. € aufgestockt.

Sehr geehrter Herr Landrat,

uns ist selbstverständlich bewusst, dass der Haushaltsplan-Entwurf im ordentlichen Ergebnis ein Manko von 9,7 Mio. € ausweist, dass sich durch diese beiden Anträge um ca. 9,5 Mio. € erhöhen würde. Nach aktuellen Angaben und der Beratung der Fraktion mit dem Kämmerer, Herrn Klein, am 08.12.2020 würde das Ergebnis für 2021 dann noch eine verbleibende Rücklage von ca. 67 Mio. € aufweisen.
Auch wenn mittelfristig diese Rücklagen abschmelzen, so lehren die Haushaltsabschlüssen der vergangenen zwölf  Jahre, dass das eintretende Ergebnis stets deutlich positiver ausfällt als das erwartete.

Sehr geehrter Herr Landrat,

schneller, höher, weiter … Das Wirtschaftsforschungsunternehmen Prognos prophezeit dem Landkreis Dahme-Spreewald in der aktuellen Wirtschaftsstudie bis zum Jahr 2030 Spitzenpositionen in der Entwicklung – also eine blühende Zukunft.

Doch wo blüht 2030 noch etwas? Sicher ist diese Frage überspitzt, doch der Preis für diese wirtschaftliche Entwicklung ist hoch, zu hoch. So lesen wir, außer in der Auflistung der Ämter der Kreisverwaltung, im Vorwort des Entwurfes zum Haushaltsplan kein einziges Mal die Wörter Naturschutz, Umweltschutz oder Klimaschutz. Doch gerade das sind die Probleme unserer Zeit, die es im Interesse unserer Kinder und Enkel zu meistern gilt.

Der Preis für unsere Entwicklung soll also unsere Lebensgrundlage; Wasser, Boden, Biosphäre, Klima … sein.  Keine einzige Maßnahme zum Schutz und Erhalt derer findet sich im gesamten Haushaltsplan-Entwurf. Die ökologischen Ansätze beschränken sich auf „investorenfreundliche Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur“ oder „Bau von (asphaltierten) Fahrrad(schnell)wegen“ …

Wir fordern Sie auf, gemeinsam mit uns, aktiv zum Erhalt und Schutz unserer Lebensgrundlagen Maßnahme jetzt zu ergreifen, die irreparable Schäden an Natur, Landschaft und Klima verhindern.