Dringlichkeitsantrag entsprechend § 4 der Geschäftsordnung für den Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald
Sehr geehrter Landrat,
hiermit stellen wir einen Dringlichkeitsantrag entsprechend § 4 der Geschäftsordnung für den Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald.
Die Dringlichkeit begründen wir mit „Gefahr im Verzug“.
Im Ort Staakmühle ist eine Brücke seit ca. 7 Jahren für den Verkehr zwischen Staakow und Staakmühle gesperrt. Staakmühle befindet sich in der Gemeinde Staakow-Rietzneuendorf.
Die Brücke befindet sich im Naturpark Dahme-Heideseen, über dem Flüsschen Dahme und beherbergt zugleich das Widerlager für den unter der Brücke liegenden Staudamm (Wehr).
Die Brücke ist beschädigt. Bei Einsturz des Bauwerks droht eine Naturkatastrophe.
Der Fluss Dahme wird unter der Brücke auf 4 Metern Höhe gestaut. Siehe auch: „Am Ufer liegt ein erster Brückenpfeiler“ (vgl. Junge Welt vom 18.05.2024, Seite 5).
Es besteht die Gefahr, dass die gemauerten Rundbögen des Stauwerks bei Starkregen von unterspülten Pfeilern zerstört werden. Für die Kulturlandschaft wäre eine schlammige Flutwelle eine Katastrophe.
Die Sperrung der Brücke verursacht Umwege für Rettungskräfte ebenso wie für Unternehmen, Berufstätige, Anwohner und Touristen. Der Umweg für Autofahrer beträgt ca. 6 Kilometer, damit von einer Ortshälfte in die andere Ortshälfte gefahren werden kann.
Seit die Brücke gesperrt ist, fahren auch Rettungskräfte Umwege zwischen sieben und 20 Kilometern. Die kleine Gemeinde Staakow-Rietzneuendorf befindet sich seit mehreren Jahren in der Haushaltssicherung und kann die erforderlichen finanziellen Mittel weder für eine Reparatur noch für einen Neubau von Brücke und Stauanlage tragen.
Über den Sachverhalt berichteten die „Märkische Allgemeinde Zeitung“ am 26.01.2024, die „Lausitzer Rundschau“ am 07.02.2024 und das RBB-Fernsehen schon am 08.07.2023 um 19.30 Uhr (MESZ) in RBB-Aktuell.
Im Fernsehbericht wird eine Kostenschätzung von 1,7 Millionen Euro genannt.
Wir beantragen
- Durchführung einer „Gefahrenanalyse“.
- Zum Zweck der schnellen Gefahrenabwehr und für die Sicherheit von Menschen und Natur
möge vorsorglich Amtshilfe (Artikel 35 Grundgesetz) bei der Bundeswehr (z.B. Kurmark-Kaserne) oder beim Technischen Hilfswerk (THW) angefordert werden, damit die marode Brücke gesichert wird.
- Es ist zu prüfen, ob die Brücke mit dem Stauwerk unter Denkmalschutz steht.
Im § 122 Absatz 2 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) sind Wesen und Aufgaben des Landkreises definiert: „Er fördert insbesondere die wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Entwicklung seines Gebietes zum Wohle der Bürger.“
Ein kleines Album mit aktuellen Bildern vom 25.5.2024 (© M. Rackwitz)