Groß Köris bekommt eine GOST (Schule mit gymnasialer Oberstufe)

31. Juli 2020

Beschlussvorschlag unserer Fraktion:

Der Kreistag beschließt, die Anpassung der Schulentwicklungsplanung 2017/2021 sowie die Errichtung einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberschule am Standort der Grund- und Oberschule Schenkenland mit dem Beginn des Schuljahres 2021/22. Ab dem Schuljahr 2022/23 wird erstmalig der Übergang in die Klasse 11 der Sekundarschule II möglich sein.

Begründung:

Darstellungen zur Errichtung einer Gesamtschule mit Gymnasialer Oberstufe in Groß Köris

Worin liegt die Begründung für die Bewerbung der Gemeinde Groß Köris und des Amtes Schenkenländchen?

Urspünglicher Ansatz:
Die Grund- und Oberschule Schenkenland in Groß Köris ist eine der letzten, in solcher Konstellation existierenden Schulen, die eine Grund- sowie Oberschule beherbergen.

Das Modell der Beschulung der Klassen 1 bis 10 hat sich in unserer Region über viele Jahre bewährt. Wobei in den letzten Jahren aufgrund der Betrachtung zunehmend die Frage der Existenzfähigkeit dieser Schule gestellt werden musste.

Hier spielt das für den Betrieb vorausgesetzte Anwahlverhalten der Schüler eine große Rolle. Dieses Anwahlverhalten wurde bisher durch das Landesschulamt sowie den Landkreis Dahme-Spreewald als zu instabil kritisiert.

Dies veranlasste das Amt Schenkenländchen die Situation und den Stand zu hinterfragen! Hieraus entwickelte sich die These:

„Das Einzugsgebiet der GuS ist flächenmäßig sehr groß und relativ dünn besiedelt. Daher ist es notwendig das Bildungsangebot auszuweiten, um auch den Schüler einen Platz zu bieten, die ein höheres Bildungsniveau als jenes anstreben, welches eine Oberschule anbietet.“

  1. Heute kurz:
  • Ländlicher Raum, der in seiner aufstrebenden Struktur mit einer zunehmenden Besiedlung.
  • Zunehmende Geburtenzahlen
  • Steigender Zuzug insbesondere aus Berlin
  • Wachstumsregion
  1. Machbarkeitsstudie
    Aufgrund der formulierten These bewarb sich die Gemeinde Groß Köris im Rahmen der Machbarkeitsstudie des Landkreises mit dem benannten Standort um Prüfung des Standortes hinsichtlich der Errichtung einer GOST. Die Machbarkeitsstudie untermauerte letztlich das Vorhaben und die vorgebrachten Gründe anhand von Zahlen und Fakten.

Deutlich wurde gezeigt:

„Zwischen den schulischen Ballungsgebieten Königs Wusterhausen und Lübben existiert eine erhebliche Versorgungslücke hinsichtlich der Bildungsangebote, die über 85% der betroffenen Schüler zu erheblichen Fahrwegen zwingt, wobei der zentral, im Bereich Mittenwalde, Bestensee, Heidesee und Amt Schenkenländchen gelegene Standort Groß Köris, durchaus die entsprechende Potentiale bietet, eine Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe zu betreiben.“

Es folgte die Beschlussfassung zur Aufnahme des Standortes am 06.12.2016 durch den Kreistag des LDS, dass der Standort in die Schulentwicklungsplanung aufzunehmen ist.

Daten und Zahlen aus der Schulentwicklungsplanung 2017/2021

Im Rahmen der SEP 2017/2021 veröffentlichten Schülerbewegungen zu den jeweiligen Schulstandorten brachten wesentliche neue Erkenntnisse, da diese hierzu benötigten Daten dem Amt Schenkenländchen nicht vorlagen.

Die derzeitig vorliegende, auf der Grundlage der Schulentwicklungsplanung entwickelte Darstellung hinsichtlich des zu erwartenden Schüleraufkommens bestätigt die Ansichten der Machbarkeitsstudie nicht nur, sondern verstärkt dieselben durch neue Erkenntnisse:

Im Rahmen der Auswertung der durch den Landkreis vorgelegten Daten wurde deutlich, dass aus dem Amt Schenkenländchen überdurchschnittlich viele Kinder nach der 6. Klasse in eine Schule mit gymnasialem Angebot wechseln. Die Quote beträgt hier 61,4%.

Die vorauszusehenden Schülerströme aus dem Amt Schenkenländchen somit wie folgt dar:

Im Rahmen eine Umfrage durch das Amt Schenkenländchen unter den betroffenen Eltern wurden 755 Fragebögen ausgegeben, wovon 416 Stimmen abgegeben wurden. Zustimmend zur GOST in Groß Köris äußerten sich hiervon 300 Stimmen. Die Erfolgsquote ergibt bereits eine zu unterstellende hohe Repräsentativität. Die Zustimmungsquote lag somit bei 72,12%.

Eine Umfrage in der Nachbarstadt Mittenwalde, die lediglich an den Grundschulen erfolgt, ergab eine Zustimmungsquote von ca. 30%.

Interessanterweise ist es offensichtlich möglich, Prallelen zu dem derzeitigen Anwahlverhalten und zur bestehenden Oberschule zu erkennen. Aktuelle Auswertungen ergeben hier ein Anwahlverhalten von Kindern mit Oberschulempfehlung von 70% – 80%.  Dies stellt sich exemplarisch wie folgt dar:

Eine Zusammenfassung und Analyse der Daten ergibt folgendes Bild:

Unter Ansatz der Daten des vorliegenden Schulentwicklungsplanes sowie den im Rahmen der Umfragen ermittelten Werte ist davon auszugehen, dass die Interessenlage der Eltern und Schüler in den kommenden Jahren zu einer bis vierzügigen Auslastung führen dürfte.

Prognosen aus dem Jahr 2017 zeigen, dass sich die Geburtenzahlen der einzelnen Jahrgänge weiter in einer Größenordnung von über 80 Kindern pro Jahr verfestigen. Die ermittelte Größenordnung für die kommenden Jahre liegt derzeit bei 87. Einbezogen wurden hierbei die Daten aus den vorliegenden Bauanträgen sowie die Geburtenzahlen aus dem Amtsgebiet.

Das vergleichbar starke Wachstum in den Nachbarkommunen und die enormen Grundstücksverkäufe im Amtsgebiet deuten ebenfalls auf eine stabile Entwicklung hin.

Es ist erkennbar, dass sich die vorliegenden Prognosen in der Realität des Jahres 2020 widerspiegeln. Aufgrund der qualitativ positiven Entwicklung der Grund- und Oberschule Schenkenland werden im aktuellen Schuljahr erstmalig 100 Schüler in vier 7. Klassen beschult.

Aktuelle Entwicklung der Schülerzahlen mit Ausblick auf eine mögliche Errichtung der GOST

Im Grundschulbereich zeigte sich per Stand 01.02.2020 für das Amtsgebiet, dass die in der Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2017/18 bis 2021/22 eingeschätzte Entwicklung der Schülerzahlen im Durchschnitt sogar noch übertroffen wurde:

Die aktuelle Entwicklung des Anwahlverhaltens der Schüler/innen, welche von der Primar- in die Sekundarstufe wechseln, macht für das Schuljahr 2020/21 die Eröffnung eines vierten Zuges der 7. Klasse mit voraussichtlich 100 Schülern erforderlich. Im vorhergehenden Schuljahr waren mit dem Übergang in die Sekundarstufe I bereits 3 Klassenzüge gebildet. Die Tendenz der letzten Jahre zeigt ein stetiges Anwachsen der Schülerzahlen beim Übergang in die weiterführende Beschulung. Die Bestrebungen der Gemeinde Groß Köris, im Rahmen der Schulentwicklungsplanung 2017 – 2022 eine Gymnasiale Oberstufe am Schulstandort Groß Köris zu errichten, werden durch die Zahlen untermauert.

Mit dem Schuljahr 2021/22 ist der Beginn des Übergangs zur GOST am Schulstandort Groß Köris eine realistische Möglichkeit, den steigenden Schülerzahlen mit Bedarf zur Beschulung an einer weiterführenden Schule mit gymnasialem Abschluss gerecht zu werden. Ab dem Schuljahr 2022/23 sollte dann der ab 2021/22 9. Klasse erstmalig der Übergang in die 11. Klasse der Sekundarstufe II möglich sein.

Auf diese Art und Weise kann ein systematischer und strukturierter Aufbau einer gymnasialen Oberstufe realisiert werden, der die endgültige zweizügige Öffnung für den Jahrgang 2020/21 sicherstellt, für den aufgrund des bildungsseitig hohen Niveaus durchaus mit einer ausreichenden Absolventenquote gerechnet werden kann.

Wesentliche Voraussetzungen sind durch die in diesem Jahr fertiggestellte Schulgebäudeerweiterung geschaffen worden.

Weitere Gründe für die Errichtung einer Gesamtschule mit GOSt
Die Landesregierung des Landes Brandenburg stellt die Entwicklung der ländlichen Regionen in den Mittelpunkt ihrer Politik.

Mit dem Standort Groß Köris existiert eine Möglichkeit dieses Vorhaben in die Realität umzusetzen. Die zu betrachtende Region ist in vielerlei Hinsicht als aufstrebende, sich hinsichtlich der Struktur zunehmend entwickelnde Region zu verstehen.

Mit Realisierung eines solchen Vorhabens würden entsprechende Signale gesetzt werden, die sich auf den gesamten Norden des Landkreises auswirken würde und einen Lückenschluss in südlicher Richtung bedeutet.

Es handelt sich (siehe hier auch die Machbarkeitsstudie) mit dem Einzugsraum MBHS um ein sehr großes Einzugsgebiet mit einer für ländliche Verhältnisse guten Bevölkerungsdichte sowie einer positiven Prognose hinsichtlich der Entwicklung.

Ein breites Bildungsangebot für ein breit aufgestelltes Einzugsgebiet ist sinnvoll.

Infrastruktur und Schülerbeförderung
Der Standort der Grund- und Oberschule in Groß Köris verfügt über folgende Anbindungen:

• ,Autobahnabfahrt Groß Köris von der A 13
• Bahnhof Groß Köris Regionalbahn
• Busanbindung (regelmäßige Taktung gewährleistet)
Unmittelbare Busanbindungen in Richtung Bestensee, Teupitz, Mittenwalde (Motzen, Töpchin), Königs Wusterhausen, Halbe, Münchehofe, Märkisch Buchholz

Busverbindungen mit Umstieg erweitern das Einzugsgebiet erheblich, z. B. Prieros, Mittenwalde (Gallun, Mittenwalde Kern, etc.)

Die vorhandenen Busverbindungen wurden im Dezember des Jahres 2016 in Zusammenarbeit zwischen dem RVS und dem Amt Schenkenländchen komplett überarbeitet, neu eingetaktet und verdichtet, wobei eine Abstimmung mit den Fahrplänen der Deutschen Bahn erfolgte. Im Rahmen dieser Umstellung erfolgte auch eine Neueinführung von Buslinien in den südlichen Bereich des Amtes Schenkenländchen.
Durch die vorhandenen Linien ist der Standort der Grund- und Oberschule Schenkenland durch alle Gebiete des Gebietes MBHS sowie Königs Wusterhausen und Lübben gut erreichbar.
Für die abzusehende Schülerzahl ergibt das Szenario gegenüber den in den Schulballungsgebieten vorherrschenden Schwierigkeiten große Vorteile:

  • Für eine erhebliche Anzahl von 200 – 300 Schülern dürften sich die Fahrwege erheblich verkürzen.
    • 25,2 % der Schüler des Amtes Schenkenländchen besuchen das Humboldt-Gymnasium in Eichwalde! Fahrzeiten von ca. 1,5 Stunden zuzüglich einer ca. 30-minütigen Wartezeit sind hier Normalität.
    • Die 18.7 % der Schüler die das Friedrich-Schiller-Gymnasium besuchen sowie die 13,1 des Friedrich-Wilhelm-Gymnasiums in Königs Wusterhausen teilen ein vergleichbares Schicksal.
  • Die Belastung der Schülerballungszentren, in denen derzeit oftmals keine ausreichenden Bustransportkapazitäten vorhanden sind, um die Schüler aufzunehmen, wird erheblich gesenkt.
  • Der Schülerstrom bewegt sich entgegengesetzt zu den im Wesentlichen vorherrschenden Strömen, die sich in Richtung Berlin vollziehen.
  • Der Schülersondertransport dürfte in vielen Fällen entfallen.
  • Der Standort ist insbesondere aus den südlichen Bereichen der Stadt Mittenwalde sowie aus Bestensee hervorragend zu erreichen.

Der Standort der Grund- und Oberschule Schenkenland besitzt gegenüber den anderen in Königs Wusterhausen diskutierten Varianten einen erheblichen Vorteil. Es ist davon auszugehen, dass sich dieser auch im späteren Anwahlverhalten (unter den Bedingungen des Angebotes GOST) niederschlagen wird.

Ausstattung:
Räumliche Ausstattung

Die bisherige sehr beengte räumliche Ausstattung konnte im aktuellen Schuljahr durch Eröffnung eines neuen Schulgebäudes wesentlich verbessert werden.
Errichtet wurde im Modulbauverfahren ein Gebäude mit 10 Klassenräumen, die der Grund- und Oberschule Schenkenland die notwendige Ausstattung zur Beschulung der im kommenden Schuljahr (2020/21) einzurichtenden vier 7. Klassen sowie der Erweiterung der Grundschule auf 2 Klassenzüge in der 1. Klasse.

Technische Ausstattung
• Ausstattung aller neuen Klassenräume mit „Smartboards“
• Derzeitige Anbindung der Schule an Breitbandinternet

Schulkonzept
Das neue Schulkonzept mit naturwissenschaftlich-sportlicher Ausrichtung liegt auf der Webseite der Grund- und Oberschule Schenkenland zur Einsichtnahme bereit.

Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Mittel für die Errichtung der GOST sind vollständig, durch das Amt Schenkenland aufzubringen Eine Unterstützung durch den Landkreis Dahme-Spreewald ist im Rahmen der Unterstützung aus dem Kreisstrukturfonds möglich.

Auswirkungen auf benachbarte Schulstandorte der GOST:
Aufgrund der positiven Entwicklung der Einwohnerzahlen und in Folge dessen der Kinderzahlen ist ein Einfluss auf die bestehenden Schulstandorte nicht zu erwarten.

Auswirkungen auf das Personal (Lehrer)Bereitstellung:
Bei Genehmigung des Schulstandortes ist für diese das Staatliche Schulamt zuständig.