Medizinische Versorgung im Süden des Landkreises: UBL-LDS verlangt Klarheit über Folgen der Krankenhausreform

24. September 2026

Andrea Schulz (UBL), ehrenamtliche Bürgermeisterin der Stadt Golßen

Was bedeuten die angekündigten Veränderungen am Krankenhausstandort Luckau für Rettungsdienst, Notfallversorgung und die kreiseigenen Kliniken? Die UBL-LDS will diese Fragen frühzeitig geklärt wissen und hat dazu ein Positionspapier sowie eine umfassende Anfrage an den Landrat vorgelegt.

Ab dem 1. Januar 2027 sind Veränderungen bei der intensivmedizinischen Versorgung am Evangelischen Krankenhaus Luckau angekündigt. Das Krankenhaus befindet sich nicht in Trägerschaft des Landkreises. Trotzdem können Veränderungen dort unmittelbare Folgen für Aufgaben des Landkreises haben – insbesondere für den Rettungsdienst sowie für die Klinikum Dahme-Spreewald GmbH mit ihren Standorten Lübben und Königs Wusterhausen.

Genau darum geht es der UBL-LDS: nicht um die Bewertung unternehmerischer Entscheidungen des Krankenhausträgers in Luckau, sondern um die Frage, welche Folgen diese Entscheidungen für die medizinische Versorgung im südlichen Landkreis haben können.

Krankenhausreform verändert die Rahmenbedingungen

Parallel dazu wird die bundesweite Krankenhausreform konkret. Brandenburg stellt seine Krankenhausplanung auf 61 Leistungsgruppen mit verbindlichen Qualitätskriterien um. Die Leistungsgruppen sollen bis Ende 2027 zugewiesen werden; der neue Krankenhausplan des Landes soll nach aktuellem Stand zum 1. Januar 2028 in Kraft treten. (Link zum MASGZ: Umsetzung der Krankenhausreform im Land Brandenburg)

Dabei geht es nicht einfach darum, wie viele Betten ein Krankenhaus noch hat. Entscheidend wird sein, welche Leistungsgruppen ein Standort künftig erfüllen und anbieten kann. So ist nach den gesetzlichen Qualitätskriterien die Leistungsgruppe Intensivmedizin unter anderem eine Voraussetzung für die Allgemeine Innere Medizin und die Allgemeine Chirurgie. (Link zum Bundesgesetz)

Veränderungen bei der Intensivmedizin können deshalb Auswirkungen auf weitere Bereiche der stationären und der Notfallversorgung haben.

Was bedeutet das für Rettungsdienst und Klinikum?

Die UBL-LDS hat fünf Bereiche benannt, die aus ihrer Sicht jetzt untersucht werden müssen: Auswirkungen der Veränderungen in Luckau auf Patientenströme, eine Analyse des Rettungsdienstes im südlichen Kreisgebiet, mögliche zusätzliche Belastungen der Spreewaldklinik Lübben, die künftigen Leistungsgruppen der Kliniken in Lübben und Königs Wusterhausen sowie eine gemeinsame Strategie für Krankenhausversorgung, Rettungsdienst und Finanzierung für die Jahre 2027 bis 2030.

Besonders wichtig ist dabei der Rettungsdienst. Wenn bestimmte Notfälle künftig nicht mehr nach Luckau gebracht werden können, können sich Transportwege verlängern und Rettungswagen länger gebunden sein. Deshalb sollen insbesondere die Auswirkungen auf die Rettungswachen Luckau, Golßen und Walddrehna und auf die Einhaltung der Hilfsfristen untersucht werden.

Gleichzeitig muss geklärt werden, ob und in welchem Umfang die Spreewaldklinik Lübben zusätzlich Patientinnen und Patienten aufnehmen müsste – und ob dafür ausreichend personelle, räumliche und medizinische Kapazitäten vorhanden sind.

29 Fragen an den Landrat

Mit einer ausführlichen Anfrage an den Landrat will die UBL-LDS deshalb wissen, welche Erkenntnisse der Kreisverwaltung bereits vorliegen, welche Folgenabschätzungen vorgenommen wurden und welche Vorsorge getroffen wird.

Gefragt wird unter anderem nach den künftigen Möglichkeiten der Intensiv- und Notfallversorgung in Luckau, den Auswirkungen auf Transportzeiten und Rettungsmittel, den beantragten Leistungsgruppen und den Ergebnissen der Gutachten des Medizinischen Dienstes für Lübben und Königs Wusterhausen sowie nach möglichen finanziellen Belastungen für den Landkreis.

Außerdem soll der Landrat darlegen, welche Maßnahmen der Landkreis zur dauerhaften Sicherung einer flächendeckenden stationären und notfallmedizinischen Versorgung plant und ob dem Kreistag noch 2026 eine Gesamtanalyse vorgelegt wird.

Der Gesetzgeber lässt der Krankenhausplanung unter bestimmten Voraussetzungen ausdrücklich Möglichkeiten, Leistungsgruppen auch dann zuzuweisen, wenn dies zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung zwingend erforderlich ist. Auch diese Handlungsspielräume sollen für den ländlichen Raum frühzeitig geprüft werden. (Link zum Krankenhausgesetz Bund)

Die UBL-LDS will deshalb nicht erst reagieren, wenn sich Versorgungslücken zeigen. Der Kreistag braucht rechtzeitig belastbare Informationen darüber, welche Veränderungen bevorstehen und welche Konsequenzen sie für Patienten, Rettungsdienst, kreiseigene Krankenhäuser und den Kreishaushalt haben können.

Die vollständigen Unterlagen:

→ Positionspapier „Medizinische Versorgung im südlichen Dahme-Spreewald 2027–2030“
→ Anfrage an den Landrat zu Krankenhausreform und Krankenhausstandort Luckau

© Foto: Wikipedia Creative Commons