Resolution zum Schutz der Artenvielfalt

8. Februar 2021

Ein Antrag der Fraktion UBL/FW/FWKW im Kreistag LDS

Beschlussentwurf

Der Kreistag Dahme-Spreewald fordert die Landesregierung des Landes Brandenburgs auf:

  1. Einen Aktionsplan für die Wiederansiedlung des Schwarzstorches im UNESCO-Biosphärenreservat Spreewald zu erstellen und umzusetzen
  2. Ein landesweites Artenschutzprogramm für den Schwarzstorch zu erstellen
  3. Einen Managementplan für das NATURA 2000 – EU Vogelschutzgebiet „Spreewald und Lieberoser Endmoräne“ zu erstellen
  4. Die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 in Brandenburg schnellstmöglich umzusetzen.

Begründung:

Überall – auch im Biosphärenreservat Spreewald – ist ein bislang beispielloses Artensterben zu verzeichnen. Insbesondere die Bestandsrückgänge bei Vögeln, Amphibien, Reptilien und Insekten sind dramatisch.

Das Aussterben der lokalen Schwarzstorchpopulation in der Spreewaldregion soll Anlass sein, folgende Resolution zum Artenschutz in Brandenburg zu verabschieden:

zu 1. Jahrhunderte lang war der streng geschützte Schwarzstorch im Bereich des heutigen UNESCO-Biosphärenreservates Spreewald als Brutvogel beheimatet. Der imposante Großvogel gilt als Leittierart des Naturschutzes, da er ein Indikator für intakte Ökosysteme ist. Doch seit 2019 ist er als Brutvogel in der gesamten Spreewaldregion ausgestorben. Dabei steht das Land Brandenburg in der Pflicht, Verschlechterungen des Erhaltungszustandes dieser streng geschützten Art durch geeignete Maßnahmen zu verhindern (vgl. EU-Vogelschutz-richtlinie 2009/147/EG). Schnelle Schutzmaßnahmen sind dringend erforderlich, um eine Wiederansiedlung zu ermöglichen. Das Land Brandenburg soll hierfür die Erstellung und Umsetzung eines Aktionsplanes forcieren.

zu 2. Auch landesweit (Brandenburg) ist ein starker Rückgang der Schwarzstorchpopulation zu verzeichnen, weshalb die Art seit 2019 in der Roten Liste Brandenburgs als Kategorie 1 gelistet wird, und damit in Brandenburg vom Aussterben bedroht ist. Um den Bestand wieder zu stabilisieren und Wiederansiedlungen zu ermöglichen, wird ein landesweites Artenschutz-programm für erforderlich gehalten. Artenschutzprogramme wurden vom Land Brandenburg bereits für andere Großvogelarten wie Adler, Auerhuhn und Birkhuhn erstellt (siehe Veröffentlichung des Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) Brandenburg).

zu 3. Zwar gehört nahezu die gesamte Spreewaldregion seit 2007 zum neu gebildeten EU-Vogelschutzgebiet „Spreewald und Lieberoser Endmoräne“, doch gibt es für dieses seitdem noch immer keinen Vogelschutz-Managementplan, obwohl dies rechtlich gemäß EU-Vogelschutzrichtlinie erforderlich ist (analog zur FFH-Managementplanung). Das EU-Vogelschutzgebiet ist ohne Schutzmaßnahmen jedoch nahezu wirkungslos, da sich der Artenrückgang seitdem sogar noch weiter beschleunigt. Insbesondere bei den Wiesenbrütern (z. B. Kiebitz, Bekassine, Rotschenkel, Uferschnepfe) sind die Bestandsrückgänge dramatisch. Daher ist es unbedingt erforderlich, Erhaltungsmaßnahmen für streng geschützte und gefährdete Vogelarten im Rahmen eines Managementplanes zu entwickeln und deren Umsetzung zu überwachen.

zu 4. Gemäß der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 der EU-Kommission (vom 20.05.2020) sollen bis 2030 mindestens 30% der Landfläche in der EU gesetzlich geschützt werden. Ein Drittel der Schutzgebiete sollen dabei streng geschützt werden. Die Strategie sieht die wirksame Bewirtschaftung aller Schutzgebiete, die Festlegung klarer Erhaltungsziele und -maßnahmen und die angemessene Überwachung dieser Gebiete vor (siehe: EU-Biodiversitätsstrategie für 2030).

Das Land Brandenburg sollte angesichts des massiven Artensterbens und des täglichen Verlusts an biologischer Vielfalt die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 schnellstmöglich umsetzen.