Steuerung der Windenergienutzung

16. September 2023

Frank Selbitz, Vorsitzender der Gemeinsamen Unabhängigen Bürgerlisten im Landkreis Dahme-Spreewald, Kreistagsabgeordneter im LDS

Am 14.9.2023 verabschiedete die Regionalversammlung Lausitz-Spreewald die Offenlegung des Regionalplans zur Steuerung der Windenergienutzung.

Bereits im Vorfeld hatte sich UBL/FREIE WÄHLER/FWKW-Fraktionsvorsitzender Frank Selbitz mit Fragen zum Entwurf an die Planungsstelle gewandt, die im Rahmen der Diskussion wie folgt beantwortet worden. 

Frage 1:  Ist die Aufzählung der Vorranggebiete für die Windenergienutzung in der  Region  Lausitz-Spreewald in der Tabelle 1 unter Punkt 3 endgültig?
Antwort: Die in der Tabelle aufgelisteten Vorranggebiete für die Windenergienutzung geben alle Gebiete wieder, die für den Vorentwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergie-nutzung“ raumordnerisch anhand der einheitlich angewandten Planungsmethodik (Punkt 4.2) identifiziert wurden. In Folge der öffentlichen Beteiligung, die im 4. Quartal 2023 beginnen soll, kann es ggf. zu Änderungen bzw. auch zur Streichung oder zur Neufestlegungen einzelner Gebiete kommen.

Frage 2: Werden die beim Repowering der Anlagen benötigten (dann erweiterten) Flächen bei der Berechnung des Prozentsatzes von 1,8 % künftig hinzugerechnet?
Antwort: Nein. Angerechnet werden nur Flächen die sich in einem regionalplanerisch festgelegten Vorranggebiet (VR) für die Windenergienutzung befinden. Findet das Repowering in einem VR statt, so ist dieser Bereich bereits Bestandteil des Flächenbeitragswertes.

Frage 3: Erfolgt der Übergang der Planungshoheit nach Erreichen der im Satz 1 genannten Flächen von 1,8 % nach dem 31.12.2027 wieder auf die Kommunen?
Antwort: Die Kulisse der Vorranggebiete bildet nach der Rechtskraft des Planes den Raum, in dem die Windenergienutzung weiterhin privilegiert ist. Außerhalb der Vorranggebiete haben die Kommunen allerdings die Möglichkeit weitere Windenergiegebiete im Rahmen ihrer Planungskompetenzen (kommunale Bauleitplanung) festzulegen. Auch innerhalb der VR kann die Gemeinde eine kommunale Bauleitplanung einleiten. Allerdings muss der Vorrang der Windenergie in jedem Fall gewährleistet sein.

Frage 4: Ist der vollständige Rückbau der „Altanlagen“ insbesondere der Fundamente (Betonklötze) gesichert und wer ist für diesen verantwortlich, wenn eine vertragliche Regelung nicht existiert?
Antwort: Auf Ebene der Regionalplanung werden keine Festlegungen zum Rückbau der Fundamente von Windenergieanlagen getroffen. Die Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald ist ausschließlich für die raumordnerische Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung zuständig. Die Verpflichtung zum späteren Rückbau einer WEA (auch der Fundamente) wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach Bundesimmissionsschutzgesetz aufgeführt. Hier sind beispielsweise Nachweise wie der einer hinterlegten Sicherheitsleistung für den Rückbau der Windenergieanlage zu erbringen.

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