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Wie kann der Tourismus im Spreewald gerettet werden?

30. April 2020

Autor: Frank Selbitz

UBL/FW/FWKW- Fraktionsvorsitzender Frank Selbitz macht als Lübbener Abgeordneter einen Vorstoß, der Wegbereiter für einen eigenen Hilfsfonds sein könnte. Noch ist vieles unklar – außer genau einem Punkt.

Die Lausitz, ganz besonders der Spreewald, leben vom Tourismus. Allein Lübben nimmt nur durch den Tourismus etwa 36 Millionen Euro im Jahr ein. Diesen wichtigen Wirtschaftszweig hat die Coronakrise besonders in Not gebracht. Große Sorgen haben wohl alle Anbieter im Spreewald, ob Großbetrieb oder Nebenerwerb, Landgasthaus oder Sterneküche, Kahnfährfrau oder FeWo-Vermieter: ihnen droht der Boden unter den Füßen wegzubrechen.

Tourismus treibt mich als Spreewald-Politiker um
Natürlich habe die Gesundheit Priorität, schreibt der Lübbener Frank Selbitz an den Tourismusverband Spreewald in Raddusch. Die von Bund und Land umgesetzten Einschränkungen seien „unverzichtbar (gewesen)“, heißt es weiter.
Doch Frank Selbitz,  der Kommunalpolitiker auf Kreisebene (UBL Dahme-Spreewald) und in der Lübbener Stadtverordnetenversammlung (Pro Lübben), der zudem regelmäßig als Nachtwächter touristische Angebote macht, warnt inständig vor den wirtschaftlichen Folgen für die Anbieter: „Wenn Touristen nach der Krise vor verschlossenen Türen stehen, wirft das auch kein gutes Licht auf den Spreewald“, äußerte ich kürzlich im Kreistag.

Offener Brief an Tourismusverband Spreewald in Raddusch
Darüber hinaus schrieb ich einen offenen Brief an den Tourismusverband und die Anfrage im höchsten Gremium des Landkreises könnten möglicherweise in ein eigenes Hilfspaket münden. Das will ich derzeit ausloten. Eine Parallelstruktur zur Unterstützung von Land und Bund auf Kreis- und lokaler Ebene ist in der Coronakrise nicht ungewöhnlich.
Der Tourismusverband Spreewald hat auf den offenen Brief sofort reagiert. Inhaltlich habe ich eine differenzierte Öffnung in Gastronomie, Camping, Hotelwesen und Kahnfahrten gefordert. Differenziert in einem Sinne, in dem aus meiner Sicht trotzdem Infektionsschutz gegeben wäre: Maximal zu zwei Dritteln belegte Kähne, Tische im Freien mit Sicherheitsabstand und ohne Alkoholausschank sind zwei seiner Vorschläge.

Glockengeläut und Kerzen erinnern an die fatalen Folgen der letzten Kriegstage

23. April 2020

Frank Selbitz, Vorsitzender der Gemeinsamen Unabhängigen Bürgerlisten im Landkreis Dahme-Spreewald, Kreistagsabgeordneter im LDS

23. April 2020: Kerzen leuchten in Lübben für den Frieden Mit ökumenischem Gottesdienst
erinnerten Lübbener in dieser Woche an die Zerstörung der Stadt vor 75 Jahren.

In der Paul-Gerhardt-Kirche wurde am Donnerstagabend an die Zerstörung der Stadt vor 75 Jahren erinnert. Für 15 Minuten läuteten die Glocken der Kirche. In der Kirche  kamen Vertreter der drei Lübbener Kirchgemeinden, Bürgermeister Lars Kolan, Kreistagsabgeordneter und
Hauptausschussvorsitzender der Stadtverordnetenversammlung Lübben (UBL/Pro Lübben) und weitere BürgerInnen zusammen.
Gemeinsam mit Bürgermeister Lars Kolan entzündeten sie anschließend Kerzen an der Weltkugel vor der Gedenkstätte für die Opfer von Kriegen, Gewalt und Terror. Kantor Johannes Leonardy stimmte den Kanon „Dona nobis pacem“ an, den die Anwesenden gemeinsam sangen. Bei den Kämpfen um die Stadt Lübben waren zwischen dem 20. und 27. April 1945 mehr als 500 Zivilisten sowie rund 300 deutsche und sowjetische Soldaten um Leben gekommen. Zuvor war der Lübbener Stadtkommandant auf die angebotene Kapitulation am 20. April nicht eingegangen. Es folgte der Beschuss der Stadt. Der größte Angriff fand am 23. April statt. Der damalige Pfarrer Richard Raabe notiert, dass um 19.30 Uhr der Kirchturm zu brennen begann. Bis zum nächsten Morgen gegen 4 Uhr brannte der Turm völlig aus. Die Innenstadt wurde zu 90 Prozent zerstört.

Der Hintergrund:

Mit einem Glockengeläut wurde am 23. April um 19.30 Uhr an die sinnlose Zerstörung Lübbens im Zweiten Weltkrieg erinnert. Pfarrer Martin Liedtke entzündete gemeinsam mit seinem katholischen Amtskollegen Udo Jäkel und Steffen Neubauer von der Neuapostolischen Gemeinde sowie Bürgermeister Lars Kolan während eines ökumenischen Gebetes Kerzen an der Weltkugel im Turm. 

Der Lübbener Stadtkommandant hatte in den letzten Kriegstagen 1945 die angebotene Kapitulation am 20. April abgelehnt und damit die Zerstörung der Lübbener Innenstadt besiegelt. Noch am selben Tag begann der Beschuss der Stadt, Lübben wurde zu 90% zerstört. Am 23. April um 19.30 Uhr begann – nach Aufzeichnungen des damaligen Pfarrers Richard Raabe – der Kirchturm zu brennen. Er stand bis zum nächsten Morgen um 4 Uhr in Flammen.

„Mit dem Glockengeläut und den Kerzen möchten wir an die Folgen von Krieg und Zerstörung erinnern und ein Zeichen gegen Ausgrenzung und Hass setzen“, sagt Pfarrer Martin Liedtke als Initiator der Aktion. „Wir werden der Gefallenen dieser Tage in Lübben sowie aller Opfer von Krieg und Gewalt gedenken.“

Die Glocken läuteten am Donnerstagabend für 15 Minuten – und damit ca. für jedes Todesopfer eine Sekunde lang. Während der Kampfhandlungen in Lübben fielen etwa 150 deutsche Soldaten und Offiziere, 163 sowjetische Soldaten und Offiziere. Mehr als 500 Zivilpersonen verloren ihr Leben. Die Kirchturmhaube der Paul-Gerhardt-Kirche samt Glocke wurde erst 1988 wieder aufgesetzt.

Mit einer Themenwoche im Rahmen des Kulturlandjahres „Krieg und Frieden“ sollte in dieser Woche eigentlich an die Ereignisse des Aprils 1945 in Lübben erinnert werden. Aufgrund der Corona-Krise musste die Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Auferstanden aus Ruinen“ ausfallen. Nun soll das Projekt im Spätherbst stattfinden.

 

Fraktionsarbeit in Corona Zeiten

23. März 2020

Sehr geehrte BürgerInnen,

aufgrund der gegenwärtigen Situation haben wir den persönlichen Kontakt in der Fraktionsarbeit eingestellt.

Trotzdem werden wir als Fraktion uns aktiv bei der Problemlösung und der weiteren kommunalpolitischen Arbeit einbringen.

BLEIBEN SIE GESUND

P.S. Uns können Sie jederzeit per Mail, aber auch telefonisch erreichen.

Ansprache des Bürgermeisters von KW zur aktuellen Lage während der Corona-Pandemie

15. März 2020

Swen Ennullat, Bürgermeister der Stadt Königs Wusterhausen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir befinden uns in einer Ausnahmesituation. Das Corona-Virus hat auch die Stadt Königs Wusterhausen erreicht. Wir können dessen Ausbreitung nicht mehr verhindern, aber wir können sie verlangsamen. Unser aller Ziel muss es sein, die Leistungsfähigkeit der medizinischen Versorgung aufrecht zu erhalten.

ich möchte Sie als Bürgermeister unserer Stadt bitten, unnötige Gänge und Fahrten zu unterlassen. Es gilt, Menschenansammlungen im öffentlichen wie im privaten Bereich zu vermeiden. Halten Sie Abstand zu anderen Personen. Verlassen Sie Ihr Zuhause nur bei Notwendigkeit, z.B. um Lebensmittel einzukaufen, Arbeit oder Arzt aufzusuchen oder zur Betreuung gefährdeter Personen. Bitte verhalten Sie sich verantwortungsbewusst. Ich appelliere an die Vernunft jedes Einzelnen.

Viele Behördengänge können Sie per Telefon oder online realisieren. Sie erreichen uns unter der Servicenummer 03375/ 273 373 bzw. per E-Mail an stadtverwaltung@stadt-kw.de. Außerdem sind alle Fachbereiche unter den bekannten und veröffentlichten Telefonnummern kontaktierbar. Bitte machen Sie von diesen Möglichkeiten Gebrauch. Auch dem Rathaus und den nachgeordneten Organisationseinheiten, wie städtischem Betriebshof oder Feuerwehr, verlangt die jetzige Situation ein Höchstmaß an Flexibilität ab. Es wird nicht ausbleiben, dass nicht dringliche Vorgänge vorerst nicht bearbeitet werden. Im Rathaus wird der Bürgerservice zu den Sprechzeiten geöffnet sein. In allen anderen Bereichen der Stadtverwaltung wird es ab Montag, den 16.03.2020, keinen Publikumsverkehr mehr geben.

Schule und Kinderbetreuung
Ab Mittwoch, 18.03.2020, werden nur noch Kinder in Krippe, Kita, Hort und Schule betreut, dessen beide Elternteile in Bereichen der kritischen Infrastrukturen Deutschlands arbeiten.

Dazu zählen:

1) Sektor Energie (Versorgung mit Strom, Gas, Kraftstoff, Heizöl, Fernwärme)
2) Sektor Wasser (Trinkwasser, Abwasser)
3) Sektor Ernährung (Lebensmittelproduktion und -handel)
4) Sektoren Informationstechnik und Telekommunikation
5) Sektor Gesundheit
6) Sektor Finanz- und Versicherungswesen (wie Bargeldversorgung)
7) Sektor Transport und Verkehr

sowie aus meiner Sicht
8) Sektor Sicherheit, staatliche Verwaltung, Hilfeleistung und Verteidigung

In diesem Zusammenhang wird derzeit in der Stadtverwaltung ein Antragsformular für die Notfallbetreuung von Kindern erarbeitet. Dieses Formular wird schnellstmöglich auf der Internetseite der Stadt unter www.koenigs-wusterhausen.de veröffentlicht. Außerdem stellen wir allen Kindertagesstätten und Schulen das Formular ebenfalls schnellstmöglich zur Verfügung.

Einzelfallentscheidungen behalte ich mir vor. Kinder, die unter die Notbetreuungsregelung fallen, werden bis auf Weiteres in ihren regulären Einrichtungen betreut – egal, ob diese sich in kommunaler oder privater Trägerschaft befinden.

Im Vorgriff auf die „Allgemeinverfügungen“ des Landkreises, die nach Vorgaben des Landes erstellt werden wird, wird anderen Kindern kein Zutritt zu den Liegenschaften gewährt werden. Für Schulkinder beabsichtigen die zuständigen Behörden Arbeitsaufgaben zu versenden oder auszuhändigen.

Der betreffende Zeitraum der Einschränkungen wird sich auf Weisung der Landesregierung Brandenburg mindestens bis einschließlich 19.04.2020 erstrecken.

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, bitte verfolgen Sie weiterhin die Medien oder schauen Sie regelmäßig auf die Homepage der Stadt www.koenigs-wusterhausen.de . Wir werden Sie über wesentliche Entwicklungen informieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihr Bürgermeister

Swen Ennullat

Das Formular für die Notfallbetreuung von Kindern, deren Eltern in sensiblen Infrastrukturen des Landes arbeiten, ist nun veröffentlicht. Sie finden es hier. (click)

Querungen von Durchgangsstraßen im innerörtlichen Bereich

5. Februar 2020

Eine Recherche von Priska Wollein, Mitglied der UBL

Vorbemerkung:
Wir sind keine Fachleute für Straßenverkehr, versuchen aber einmal, die Aspekte von Querungsanlagen unserer Durchgangsstraßen zusammenzufassen. Hinweise, Korrekturen und Diskussion willkommen:

Auf allen öffentlich genutzten Flächen geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs vor. Dabei ist, wie es die Straßenverkehrs-Ordnung StVO vorsieht, auf Kinder, Hilfsbedürftige und ältere Menschen besondere Rücksicht zu nehmen.

»Die Flüssigkeit des Verkehrs ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten. Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor.« (VwV zu §§ 39 bis 43 StVO III)

Wann sollen Querungsanlagen eingerichtet werden? Bei beidseitigem Fußverkehr an Straßen sind generell Querungen zu berücksichtigen. Die Ausführung der Querungsanlagen hängt von den sonstigen Randbedingungen ab (EFA, 3.1.1).
Straßen mit zwei Fahrstreifen bis 8,50 m Fahrbahnbreite benötigen Querungsanlagen, wenn die Verkehrsstärke in beiden Fahrtrichtungen zusammen (im Querschnitt)
– mehr als 1.000 Kfz/Spitzenstunde und die Geschwindigkeit 50 km/h oder
– mehr als 500 Kfz/Spitzenstunde und die Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt (EFA, 3.3.2.1). An Knotenpunkten ohne Lichtsignalanlage sind Querungsanlagen an allen Zufahrten vorteilhaft. Sollte ausnahmsweise eine Abrückung nötig sein, kann die Querungsanlage um maximal 4,00 m in die einmündende Straße hinein abgesetzt werden (EFA, 3.3.6).

In welchen Fällen werden Querungsanlagen als nicht erforderlich angesehen?
Keine Querungsanlagen werden benötigt, wenn die Geschwindigkeit V85 des Fahrverkehrs infolge von Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung unter 25 km/h liegt. Anmerkung zur V85: Damit ist das Tempo gemeint, dass von 85% der unbehindert fahrenden Pkw auf nasser Fahrbahn nicht überschritten wird.

Darüber hinaus werden in der Regel keine Querungsanlagen benötigt,
– wenn kein besonders ausgeprägter Querungsbedarf besteht,
– bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h die Verkehrsstärke in beiden Fahrtrichtungen zusammen nicht mehr als 500 Kfz/Spitzenstunde beträgt oder
– bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h die Verkehrsstärke nicht mehr als 250 Kfz/h in beiden Fahrtrichtungen zusammen (im Querschnitt) beträgt. (EFA, 3.3.2.1 und RASt 6.1.8.1)

FGÜ (Zebrastreifen)
FGÜ dürfen nur angelegt werden:
– innerhalb geschlossener Ortschaften
– auf Straßenabschnitten mit durchgängig zulässiger Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h
– an Stellen, wo nur ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung überquert werden muss
– nur dort, wo auf beiden Fahrbahnseiten ein Gehweg oder ein weiterführender Fußweg vorhanden ist. (R-FGÜ, 2.1, (1))

FGÜ dürfen nicht angelegt werden im Verlauf eines gemeinsamen Fuß- und Radweges. (also in Geh-/Radelrichtung).

Mittelinseln
Mittelinseln verringern das Unfallrisiko und erleichtern die Fahrbahnquerung, da immer nur eine Fahrtrichtung zu beachten ist. Sie sollten in möglichst direkter Verbindung der häufigsten Fußgängerüberquerungslinien liegen, da eine Konzentration auf die Insel, wie auch auf andere punktuelle Überquerungsstellen, ohne Eingriff in die Freizügigkeit der Fußgängerbewegungen nicht zu erwarten ist (EFA 3.3.3.1).

Mittelinseln können mit oder ohne Verschwenkung der Fahrstreifen ausgebildet werden (EFA, 3.3.3.1). Eine Verminderung der Fahrgeschwindigkeit kann erreicht werden, indem ein Versatz der Fahrbahn um mindestens ihre eigene Breite vorgenommen wird (EFA 3.3.3.1).

Die durch den Kfz-Längsverkehr nutzbare Fahrbahnbreite sollte an FGÜ (Zebrastreifen) höchstens 6,50 Meter betragen. Ist die nutzbare Fahrbahnbreite größer als 8,50 Meter, ist der Einbau einer Mittelinsel einer seitlichen Einengung vorzuziehen.

Die widersprüchlichen Angaben der erforderlichen Tiefe von Mittelinseln in den derzeitigen Regelwerken weist auf die Herausforderung hin, diese in einer – für den wenn auch nur kurzfristigen Aufenthalt von Menschen notwendigen – Tiefe in den Straßenquerschnitt zu integrieren. Demnach sollen Mittelinseln mindestens 2,00 Meter, bei Mitbenutzung durch Fahrräder und Rollstuhlfahrer 2,50 Meter tief sein (RASt, 6.1.8.2 u. 6.1.8.3).
Sie „sind erst ab einer Tiefe von 2,50 Meter durch Menschen mit Rollstuhl ohne Einschränkungen nutzbar, anzustreben sind größere Tiefen […].“ (H BVA, 3.3.). Auch auf außerörtlichen Straßen sind Mittelinseln in der Regel 2,50 Meter tief anzulegen (RAL, 6.8.2).
Einschränkend gilt für Stadtstraßen, dass bei „Notwendigkeit“ auch Mittelinseln kleinerer Tiefen, wie z.B. 1,60 m, als Querungshilfe möglich sind (RASt, 6.1.8.2), davon darf eine Tiefe von 1,50 Meter nicht befahrbar sein (EFA, 3.3.3.1).

Sind vorgezogene Seitenräume, Mittelinseln oder Mittelstreifen mit anderen Querungsanlagen kombinierbar?
Die Kombination mit Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) wird in den Regelwerken ausdrücklich empfohlen (R-FGÜ, 1, RASt, 6.1.8.5; EFA, 3.3.4). Insbesondere an Straßen mit hohen Fahrverkehrsstärken kann eine Kombination von FGÜ mit einer Mittelinsel sinnvoll sein (EFA, 3.3.4). Durch die bauliche Trennung der Fahrzeugströme in die zwei Richtungen können sich die Fußgängerinnen und Fußgänger zeitlich nacheinander auf die jeweilige Fahrtrichtung der Kraftfahrzeuge konzentrieren (EFA, 3.3.4) oder eine Ruhepause einlegen. Die durch den Kfz-Längsverkehr nutzbare Fahrbahnbreite sollte an FGÜ höchstens 6,50 m betragen. Ist sie größer als 8,50 m ist der Einbau einer Mittelinsel einer seitlichen Einengung vorzuziehen (R-FGÜ, 3.1 (3)).

(Symbolbild © Michael Gaida)