Autorenarchiv: madmin

Steuerung der Windenergienutzung

16. September 2023

Frank Selbitz, Vorsitzender der Gemeinsamen Unabhängigen Bürgerlisten im Landkreis Dahme-Spreewald, Kreistagsabgeordneter im LDS

Am 14.9.2023 verabschiedete die Regionalversammlung Lausitz-Spreewald die Offenlegung des Regionalplans zur Steuerung der Windenergienutzung.

Bereits im Vorfeld hatte sich UBL/FREIE WÄHLER/FWKW-Fraktionsvorsitzender Frank Selbitz mit Fragen zum Entwurf an die Planungsstelle gewandt, die im Rahmen der Diskussion wie folgt beantwortet worden. 

Frage 1:  Ist die Aufzählung der Vorranggebiete für die Windenergienutzung in der  Region  Lausitz-Spreewald in der Tabelle 1 unter Punkt 3 endgültig?
Antwort: Die in der Tabelle aufgelisteten Vorranggebiete für die Windenergienutzung geben alle Gebiete wieder, die für den Vorentwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergie-nutzung“ raumordnerisch anhand der einheitlich angewandten Planungsmethodik (Punkt 4.2) identifiziert wurden. In Folge der öffentlichen Beteiligung, die im 4. Quartal 2023 beginnen soll, kann es ggf. zu Änderungen bzw. auch zur Streichung oder zur Neufestlegungen einzelner Gebiete kommen.

Frage 2: Werden die beim Repowering der Anlagen benötigten (dann erweiterten) Flächen bei der Berechnung des Prozentsatzes von 1,8 % künftig hinzugerechnet?
Antwort: Nein. Angerechnet werden nur Flächen die sich in einem regionalplanerisch festgelegten Vorranggebiet (VR) für die Windenergienutzung befinden. Findet das Repowering in einem VR statt, so ist dieser Bereich bereits Bestandteil des Flächenbeitragswertes.

Frage 3: Erfolgt der Übergang der Planungshoheit nach Erreichen der im Satz 1 genannten Flächen von 1,8 % nach dem 31.12.2027 wieder auf die Kommunen?
Antwort: Die Kulisse der Vorranggebiete bildet nach der Rechtskraft des Planes den Raum, in dem die Windenergienutzung weiterhin privilegiert ist. Außerhalb der Vorranggebiete haben die Kommunen allerdings die Möglichkeit weitere Windenergiegebiete im Rahmen ihrer Planungskompetenzen (kommunale Bauleitplanung) festzulegen. Auch innerhalb der VR kann die Gemeinde eine kommunale Bauleitplanung einleiten. Allerdings muss der Vorrang der Windenergie in jedem Fall gewährleistet sein.

Frage 4: Ist der vollständige Rückbau der „Altanlagen“ insbesondere der Fundamente (Betonklötze) gesichert und wer ist für diesen verantwortlich, wenn eine vertragliche Regelung nicht existiert?
Antwort: Auf Ebene der Regionalplanung werden keine Festlegungen zum Rückbau der Fundamente von Windenergieanlagen getroffen. Die Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald ist ausschließlich für die raumordnerische Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung zuständig. Die Verpflichtung zum späteren Rückbau einer WEA (auch der Fundamente) wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach Bundesimmissionsschutzgesetz aufgeführt. Hier sind beispielsweise Nachweise wie der einer hinterlegten Sicherheitsleistung für den Rückbau der Windenergieanlage zu erbringen.

Haben Sie noch weitere Fragen, dann können Sie uns gern schreiben.

Info(at)ubl-lds.de

Seit über einem Jahr KEINE ANTWORT seitens der Wirtschaftsförderregion Lausitz

30. August 2023

Manuel Pape, Sachkundiger Einwohner der Fraktion UBL/FREIE WÄHLER/FWKW

Aus Straupitz (Spreewald) gibt es ein Thema zu vermelden, dass es wert wäre, hierauf einmal Antworten einzufordern:

  • In 11/2021 hat die Gemeinde Straupitz (Spreewald) einen Antrag auf Förderung eines kommunalen Projekts zur Errichtung einer Einrichtung zur Altenversorgung gestellt. Seitdem erfolgte keinerlei Reaktion der WRL auf diesen Antrag! (bis auf die Eingangsbestätigung)
  • Deshalb wandte sich Bürgermeister André Urspruch an das Begleitgremium mit der Bitte, das Projekt vorstellen zu dürfen. Daraufhin wurde er zur Sitzung des Begleitgremiums am 5. Juli 2022 eingeladen. (Präsentation liegt vor) Hier wurde in Aussicht gestellt, dass sich die WRL damit befassen würde.
  • Seitdem gab es bis heute keinerlei Rückmeldung und das Projekt wird in keiner der Präsentationen der WRL überhaupt aufgeführt! Warum ist das so?
  • Dieses Projekt wurde mit großem Engagement von der Gemeinde und engagierten Projektinitiatoren professionell vorbereitet. Dabei wurden die vielfältigen positiven Wirkungen auf die Strukturentwicklung ausführlich herausgearbeitet. Dieses Projekt ist für die Entwicklung dieser strukturschwachen Region von besonderer Bedeutung … ja nicht zuletzt sogar erforderlich! Denn im Zuge der Einordnung der Gemeinde Straupitz als „grundfunktionaler Schwerpunkt“ durch die Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald wurde die fehlende Altenversorgung für das Einzugsgebiet der umliegenden Gemeinden als wesentliches Standortdefizit herausgestellt. Mit diesem Projekt hat die Gemeinde Straupitz (Spreewald) die seltene Chance, endlich der Aufgabe als „grundfunktionaler Schwerpunkt“ für die umliegenden Gemeinden gerecht zu werden … und zudem einen entscheidenden Schritt einer nachhaltigen Strukturentwicklung weiterzukommen – ganz im Sinne dieses Strukturprogramms!

Foto: Schinkelkirche zu Straupitz ©RNG

Stadt Golßen bald selbstständig?

5. August 2023

Eine Pressemitteilung der UBL Golßen

Golßen, den 3. August 2023

Am 24. Juli 2023 fasste die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Golßen mehrheitlich den Beschluss zur Ausgliederung der Stadt Golßen aus dem Amt Unterspreewald durch Kündigung des öffentlich-rechtlichen Vertrages aus dem Jahr 2012. Antenne Brandenburg berichtete am 24. Juli, der RBB berichtete am 25. Juli, die Zeitungen schwiegen bisher.

Das Amt Unterspreewald ist im ganzen Land Brandenburg das einzige mit zehn amtsangehörigen Gemeinden – und darin liegt das Problem.

Die Leistungsfähigkeit einer Amtsverwaltung ist bei vier Gemeinden ausgeschöpft. Auch dann fallen immer noch alle wesentlichen Aufgaben einer Gemeinde, wie die Haushaltsaufstellung, der Jahresabschluss, die Bauleitplanung, die Betreuung der Gemeindevertretung, etc. fünfmal so oft an, wie in einer selbstverwalteten Gemeinde, die durch die Amtsverwaltung organisiert, erstellt und bezahlt werden müssen.

Dieser zehnfache Mehraufwand bei zehn amtsangehörigen Gemeinden wird über die Amtsumlage finanziert. Für die Stadt Golßen, welche eine der fünf einnahmestärksten Gemeinden im Landkreis Dahme-Spreewald ist, wurde inzwischen mehrfach durch den Landkreis prognostiziert, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit in den nächsten fünf Jahren nicht mehr gegeben sein wird – trotz der sehr hohen Einnahmen. Es ist quasi fünf vor zwölf, um dieses abzuwenden. Die größte finanzielle Belastung für die Stadt Golßen ist dabei die Amtsumlage. Die Stadt Golßen finanziert allein 40 Prozent der gesamten Einnahmen des Amtes.

In der Stadt Golßen, dem Amtssitz des Amtes Unterspreewald, steht inzwischen alles still, das Rathaus wird leergezogen, lange geplante Projekte für unsere Kinder werden nicht umgesetzt, trotz wachsendem Gewerbestandort wird die Wohnraumbebauung und -entwicklung nicht vorangetrieben. Das Amt investiert aus der Amtsumlage, aber nicht in Golßen!

Andere Möglichkeiten, das Amt effektiver zu gestalten, zum Beispiel durch die Verringerung der Anzahl der amtsangehörigen Gemeinden mit freiwilligen Zusammenschlüssen wurden von der UBL-Golßen vorgeschlagen, in den vergangenen zwei Jahren aber einfach belächelt und ignoriert – trotz fehlender Haushalte, trotz Haushaltsperren, zuletzt sogar für den Amtshaushalt.

Es bleibt für die Stadt Golßen nur der Weg in die Selbstverwaltung entsprechend der grundgesetzlich verankerten Garantie gemäß Art. 28 GG.

Der nächste Schritt nach der Beschlussfassung wäre die Prüfung dieser Möglichkeit durch das Innenministerium in Potsdam, selbstverständlich auch mit Blick auf die Möglichkeiten zum Erhalt des Amtes Unterspreewald.

Anstatt nun diese Entscheidung durch das zuständige Ministerium in Potsdam herbeizuführen, missbraucht der Amtsdirektor das Beanstandungsrecht nach § 55 der brandenburgischen Kommunalverfassung, um diese Prüfung zu blockieren.

Dabei schiebt der Amtsdirektor Gründe für die angebliche Rechtswidrigkeit des Beschlusses vor, die eigentlich in seine Umsetzungspflicht fallen – er hat die Pflicht, unserem Auftrag nachzukommen, und den Willen der Stadtverordneten zu respektieren.

Es ist nicht sein Recht, die Prüfungsbefugnis des Ministeriums an sich zu ziehen oder sie vorwegzunehmen.

Der Amtsdirektor verwehrt der Stadt Golßen mit der Beanstandung das Recht auf Selbstverwaltung nach Art. 28 GG, er verwehrt der Stadt Golßen das Recht auf Prüfung einer gesunden Option für eine wirtschaftliche und sparsame Verwaltung. Allein die finanzielle Situation des gesamten Amtes erfordert endlich eine rechtlich versierte Überprüfung und Einschätzung durch die Landesregierung.

Es drängt sich die Frage auf, welche persönlichen Motive den Amtsdirektor Marco Kehling leiten.

Die Kündigung des öffentlich-rechtlichen Vertrages durch die Stadt Golßen gefährdet weder seinen Posten als Amtsdirektor noch das Amt Unterspreewald in seinen bestehenden Strukturen. Auch wenn die größte Gemeinde mit dem höchsten Anteil an Amtsumlage wegfällt, so geht damit ja auch der größte Anteil an Verwaltungsaufwand.

Wir appellieren an Herrn Kehling:

Nehmen Sie unseren Antrag endlich ernst und sehen Sie ihn als Chance für eine Neuausrichtung des Amtes Unterspreewald. Sie müssen doch nach über einem Jahr im Amt erkennen, dass es in den bestehenden Strukturen nicht mehr lange funktionieren kann. Selbst langjährige Mitarbeiter in führenden Positionen sehen keinen anderen Ausweg mehr, als sich eine neue berufliche Perspektive zu suchen und haben bereits gekündigt. Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Kündigungen zum nächsten Quartalsende weiter zunimmt.

Nehmen Sie unseren Antrag als Chance, das Ministerium die verbleibenden Optionen für die Stadt Golßen UND das Amt Unterspreewald prüfen zu lassen. Ihre mangelnde Umsetzungskompetenz des Beschlusses seit April 2023 als Beanstandungsgrund zu missbrauchen, kann doch keine Lösung auf Dauer sein und wird auch vor Gericht aus unserer Sicht keinen Bestand haben.

Wie stellen Sie sich unter diesen Voraussetzungen die künftige Zusammenarbeit mit der Stadt Golßen vor?

Ein „Weiter so“, ein weiteres finanzielles Aderlassen der Stadt Golßen bis zum letzten Tropfen wird es mit uns nicht geben.

Achenbach-Krankenhaus und Spreewald-Klinik auf dem Weg in die Zukunft

5. Juli 2023

Auch wenn die Krankenhausreform die Krankenhaus-Reform eine nicht notwendige Hürde sein wird, das Klinikum Dahme-Spreewald stellt sich den Herausforderungen.
Mit einer Investition von knapp 20 Millionen Euro wird die Notaufnahme am Achenbach-Krankenhaus und die Intensivmedizin ausgebaut werden.
Das sieht ein Teil des Kompromisses vor, den Landkreis und SANA schließen wollen.
„Wir geben damit nicht nur unseren Einwohnern ein klares Zeichen, sondern setzen dies auch gegenüber den Ärzten, dem medizinischen, technischen und Pflegepersonal“, so UBL/FREIE WÄHLER/FWKW-Vorsitzender Frank Selbitz.

Intensive Gespräche hatte es dazu in den vergangenen Monaten gegeben. Dabei lehnten (nicht nur) wir das Angebot der SANA dem Kreis weitere Anteile am Klinikum abzukaufen und die Mehrheitsverhältnisse zu verschieben, kategorisch ab.

Die Anteilsmehrheit von 51 Prozent bleibt weiterhin beim Landkreis und das Klinikum mehrheitlich in kommunaler Hand. Die Sana Kliniken AG hält 49 Prozent.

Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist

7. Juni 2023

Uwe Vogt - Ortsvorsteher Gießmannsdorf – Mitglied in der Fraktion UBL/FREIE WÄHLER/FWKW

Mit dem Bundesprogramm Sprach-Kitas: „Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“, förderte das BM für Familien, Senioren, Frauen und Jugend seit 2016 die sprachliche Bildung als Teil der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung. Damit ist nun am 30.06.2023 Schluss. Glücklicherweise übernimmt das Land Brandenburg voll umfänglich die weitere Finanzierung dieses Programms ab Juli 2023.

Ein sehr wichtiges Zeichen in unserer schnelllebigen Zeit. 200 Sprach-Kitas im Land Brandenburg kommen weiter in den Genuss der umfangreichen Sprachförderung für unsere Kinder.

Seit 2017 nimmt auch die Kita „Waldwichtel“ in Gießmannsdorf an diesem Programm teil.  Gerade diese Sprachförderung ist ein sehr wichtiger Punkt, der die KITA von anderen Kitas unterscheidet und gleichzeitig so attraktiv für die jungen Eltern in der Umgebung Luckaus macht. Dieses Programm ist einfach zu wichtig, um zur Tagesordnung überzugehen.

Und so hat der Ortsbeirat Gießmannsdorf entsprechende Abgeordnete von Bund, Land, Kreis und Stadt für den 03. Juli 2023 ab 09 Uhr in die Kita „Waldwichtel“ nach Gießmannsdorf eingeladen., um auf dieses weiterführende Programm aufmerksam zu machen.

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